Dringlichkeitsantrag der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: Keine weitere Abrechnung älterer Straßen als Ersterschließung!

Liebe Freie Wählerinnen und Freie Wähler,

mit der Abschaffung der Strabs ist uns ein großer Erfolg gelungen. Ein Problem konnten wir mit unserem Volksbegehren und dem vom Landtag beschlossenen Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nicht lösen. Hunderttausende Straßenanlieger müssen immer noch fürchten, für die Ersterschließung von noch nicht fertiggestellten Straßen, die vor Jahrzehnten gebaut wurden, zu Beitragszahlungen (Strebs) herangezogen zu werden. Natürlich wollen wir auch diesen Bürgerinnen und Bürgern helfen. Deshalb fordert die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion in einem Dringlichkeitsantrag, das Kommunalabgabengesetz (KAG) dahin gehend zu ändern, dass

1. mit Wirkung zum 1. Januar 2018 die Vorschrift des Art. 5a Abs. 7 Satz 2 in Kraft gesetzt wird und damit schon jetzt die Anlieger von Straßen, deren technische Herstellung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde, von der Erhebung von Erschließungsbeiträgen befreit werden;
2. die Kommunen für Beitragsausfälle in vollem Umfang entschädigt werden und
3. in der Zwischenzeit die Staatsregierung den Kommunen umgehend Vollzugshinweise geben soll, wonach bis zum 1. April 2021 nur die Straßen hergestellt werden müssen, deren Zustand bauliche Maßnahmen dringend erforderlich machen

Leider wurde dieser sinnvolle Vorstoß der Freien Wähler von schwarz-rot-grün im Landtag abgelehnt. Wir hoffen aber nach der Landtagswahl dieses Thema wieder auf die Tagesordnung bringen zu können. Unterstützen Sie uns dabei und verbreiten Sie diese Thematik in Ihren Ortsverbänden und in der Presse!

Den vollständigen Dringlichkeitsantrag finden sie hier

DA Strabs 08_09_2018

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