Aus für einen barrierefreien Bahnhof Neufahrn NB ?

Schreiben vom 01.02.2016 an die Gemeinde Neufahrn i. NB, Herrn 1. Bgm. Peter Forstner

Unterschriftenaktion zum barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Neufahrn (Niederbayern)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

vielen Dank für die über 1.200 Unterschriften für den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Neufahrn (Niederbayern), die Sie mir am 02. Dezember 2015 übergaben. Die beeindruckend große Resonanz dieser Unterschriftenaktion zeigt deutlich, dass Barrierefreiheit ein wichtiges Kriterium zur Stärkung ländlicher Räume ist. Gerne nehme ich dazu Stellung:

Die Verkehrssituationen stehen im Eigentum der Deutschen Bahn. Sie ist daher grundsätzlich für die Planung und Ausführung des barrierefreien Ausbaus zuständig. Die Finanzierung liegt gemäß Art. 87e Abs. 4 GG in der Verantwortung des Bundes. Dennoch hat der Freistatt mit dem „Bayern-Paket 2013-2018“ ein Programm von insgesamt 60 Mio. € für den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen zu forcieren, die die Deutsche Bahn aufgrund ihrer Priorisierung nicht barrierefrei ausgebaut hätte.

Die Festlegung, welche Bahnhöfe im Rahmen des „Bayern-Paket 2013-2018“ barrierefrei ausgebaut werden, erfolgte bereits Anfang 2013. Der Bahnhof Neufahrn (Niederbayern) konnte dabei nicht berücksichtigt werden.

Die Deutsche Bahn hat uns mitgeteilt, dass für den Bahnhof aktuell keine Planungen für einen barrierefreien Ausbau bestehen. Der Bahnhof hat ein Fahrgastaufkommen von rund 1.800 Ein- und Aussteigern pro Tag und weist im Baubestand einen Hausbahnsteig am Gleis 1 und einen Mittelbahnsteig zwischen den Gleisen 2 und 3 auf, der über Treppenanlagen an eine Bahnunterführung angeschlossen ist. Die Höhe beider Bahnsteige beträgt 55 cm über der Schienenoberkante, der Anlagenzustand ist aus Sicht der Deutschen Bahn gut. Am Bahnhof Neufahrn (Niederbayern) wären zur Herstellung der Barrierefreiheit die Aufhöhung bzw. der Neubau des Hausbahnsteiges mit 280 m Länge und 76 cm Bahnsteighöhe sowie die Aufhöhung bzw. der Neubau des Mittelbahnsteiges mit 280 m Länge und 76 cm Bahnsteighöhe an Gleis 2 bzw. 55 cm am Gleis 3 nötig. Zusätzlich müssten ein Blindenleitsystem in den Bahnsteig und zwei Aufzüge in die bestehende Unterführung eingebaut werden. Auch die Anpassung bzw. Erneuerung der Bahnsteigausstattung, der Beleuchtungsanlage, der Wegeleitung und der Fahrgastinformationsanlage wären notwendig. Die Gesamtinvestitionen würden sich gemäß einer Grobschätzung der Deutschen Bahn auf voraussichtlich 7,5 Mio. € belaufen.

Leider war – wie das in der schriftlichen Forderung der Gemeinde zur Unterschriftenaktion formuliert wurde – eine Aufnahme des Bahnhofs Neufahrn (Niederbayern) in das Sonderprogramm des Bundes „Zukunftsinvestitionsprogramm 2016 bis 2018 – Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen – (ZIP)“ nicht möglich. Dieses Programm hat der Bund nur für Stationen mit weniger als 1.000 Ein- und Aussteigern aufgelegt.

Mit Blick auf die wichtigsten Kriterien – Reisendenfrequenz, verkehrliche Knotenfunktion oder besondere Bedeutung für mobilitätseingeschränkte Reisende – zählt der Bahnhof Neufahrn (Niederbayern) zu den vordringlich auszubauenden regionalen Knotenbahnhöfen. Dies wird auch in der enormen Resonanz der Unterschriftenaktion deutlich, die das große berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an der Barrierefreiheit des Bahnhofs dokumentiert. In diesem Zusammenhang danke ich Ihnen für Ihr großes Engagement, muss Sie aber um Verständnis dafür bitten, dass derzeit noch keine konkrete Realisierungsperspektive für den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs genannt werden kann.

 Noch in diesem Jahr soll ein Konzept der Obersten Baubehörde für die weiteren Schritte zum barrierefreien Ausbau der bayerischen Bahnhöfe und Haltepunkte vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage könnte – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – ein Folgeprogramm zum „Bayern-Paket 2013-2018“ mit der Deutschen Bahn verhandelt werden. Erst dann sind konkrete Aussagen darüber möglich, wann die nötigen Ausbaumaßnehmen umgesetzt werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Gerhard Eck, MdL, Staatssekretär

Bayerisches Staatsministerium des

Innern, für Bau und Verkehr

 

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