Pressemitteilung vom 6.3.2008

Zur heutigen Verhandlung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof
über die Zulassung des Volksbegehrens gegen den Transrapid

Aiwanger: Staatsregierung will das Volk ausgrenzen

Der FW-Landesvorsitzende Hubert Aiwanger, einer der stellvertretenden
Beauftragten des Volksbegehrens, hat nach der heutigen Verhandlung vor
dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof das Staatsverständnis der CSUStaatsregierung
kritisiert: „Die Ausführungen der Regierungsvertreter hinterließen
den Eindruck, dass dem Volk die Mitwirkungsrechte bei größeren
politischen Entscheidungen abgesprochen werden sollten. Kein Wort von
Kooperation und kein Versuch, die Bedenken der Bevölkerungsmehrheit
gegen das Milliardenprojekt Transrapid ernst zu nehmen. Es war die Rede
von der „staatsleitenden Funktion“ der Regierung. Entscheidungen zu Fragen
wie dem Transrapid seien „dem Volksgesetzgeber entzogen“ und „allein
dem Parlament vorbehalten“, da das Volk die Zusammenhänge über
den Haushalt nicht überblicke. Hier atmete der bekannte Geist „wer den
Teich trocken legen will, braucht mit den Fröschen nicht zu reden“. Bezeichnend
war dann die Aussage, dass sich ja das Parlament in Wahlen auch
dafür rechtfertigen müsse. Wie richtig! Siehe 2. März! Als Abschlussbeurteilung
muss man sagen, es wäre unverständlich, wenn das Volk keine
Möglichkeit hätte, sich zum Transrapid in keiner anderen Weise zu äußern
als über die Landtagswahl am 28. September. Das Volksbegehren sollte aus
dem demokratischen Grundverständnis heraus zustande kommen.“

Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens fällt am 4. April,
Verhandlungsbeginn 10 Uhr.

Landesvorsitzender:
Hubert Aiwanger
Rahstorf 25
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Pressesprecher:
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